Veränderungsmitteilung
Sie erhalten derzeit von uns SGB II Leistungen und möchten eine Veränderung mitteilen?
Veränderungsmitteilungen können z.B. sein:
- Mitteilung einer Schwangerschaft
- Mitteilung einer Arbeitsaufnahme (Merkblatt Arbeitsaufnahme)
- Mitteilung eines Ein- oder Auszugs einer Person in Ihrer Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft
- Mitteilung Umzug
Jegliche Änderung ist dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen.
Änderungen können Sie wie folgt mitteilen:
- Vordruck VÄM
- telefonisch (Telefonnummern finden Sie oben)
- per E-Mail
- oder über Jobcenter.digital.